Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Veranstaltungstechnik-, Medien- und Installationsleistungen von getpixelig mit Verbrauchern und Unternehmern. Vertragspartner ist Maurizio De Rosa (Einzelunternehmer), handelnd unter der Bezeichnung „getpixelig“, Brunner Weg 7, 90571 Schwaig, E-Mail: [email protected]. Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die AGB werden nur bei wirksamer Einbeziehung Bestandteil des Vertrags. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Diese AGB erfassen keine eigenständige Vermietung ohne Betreuung durch getpixelig und keinen eigenständigen Warenverkauf. Die Lieferung von Geräten im Rahmen einer Installationsleistung ist erfasst (Ziffer 14).
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote gelten für zehn Kalendertage ab Angebotsdatum, sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist genannt ist. Ein Vertrag kommt durch rechtzeitige Annahme des Angebots zustande, zum Beispiel per E-Mail. getpixelig bestätigt den Auftrag in Textform. Änderungen oder Ergänzungen einer Annahme bedürfen der Zustimmung von getpixelig. Der eigenständige Beginn von Planungsarbeiten durch getpixelig ersetzt keine Erklärung des Kunden.
3. Leistungen und Änderungen
Art und Umfang der Leistungen, Veranstaltungsort und -termin, Einsatzzeiten, Personal, Technik und gegebenenfalls vereinbarte Ergebnisse ergeben sich aus dem Angebot und den individuellen Vereinbarungen. Zusatzleistungen wie Auf- und Abbau, Transport, Überstunden oder Foto- und Videoaufnahmen sind nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Änderungswünsche werden hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminen abgestimmt. Zusätzliche vergütungspflichtige Leistungen werden vor ihrer Ausführung vereinbart. Ohne Vereinbarung besteht kein einseitiges Recht zur Preiserhöhung. getpixelig darf geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Ein bestimmter Veranstaltungserfolg, eine Besucherzahl oder ein wirtschaftliches Ergebnis wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereit. Soweit vereinbart, sorgt er für geeignete Zugänge, sichere Arbeitsflächen, die erforderliche Stromversorgung sowie die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen. getpixelig weist erkennbare fehlende Voraussetzungen frühzeitig aus. Verzögerungen und nachweisbare zusätzliche Aufwendungen infolge unterlassener Mitwirkung werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen behandelt; erforderliche Terminänderungen stimmen die Parteien ab. Die Bereitstellung der Internetverbindung regelt Ziffer 5.
5. Internetverbindung, Livestreaming und Plattformen
Für Livestreams, hybride Veranstaltungen, Videokonferenzen und alle sonstigen Leistungen, die eine Internetverbindung benötigen, stellt der Kunde die Internetverbindung am Veranstaltungs- bzw. Leistungsort bereit, sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist, dass getpixelig diese übernimmt. Der Kunde sorgt für eine ausreichend stabile Verbindung mit der im Angebot genannten Mindestbandbreite (insbesondere im Upload), nach Möglichkeit kabelgebunden, sowie für die erforderlichen Freigaben im Netzwerk des Veranstaltungsorts, etwa für Ports und Firewall. getpixelig benennt die technischen Anforderungen im Angebot und unterstützt auf Wunsch bei einem Verbindungstest vor der Veranstaltung. Für Unterbrechungen, Störungen oder eine unzureichende Leistung der vom Kunden oder vom Veranstaltungsort bereitgestellten Internetverbindung ist getpixelig nicht verantwortlich. Gleiches gilt für Ausfälle, Einschränkungen oder Sperren durch Streaming- und Konferenzplattformen Dritter (zum Beispiel YouTube, Vimeo, Zoom oder Microsoft Teams), soweit getpixelig diese nicht zu vertreten hat. Die Verantwortung von getpixelig für die eigene Technik und die eigenen vertraglichen Leistungen sowie die Haftung nach Ziffer 12 bleiben unberührt. Vergütungsfolgen einer solchen Störung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Preise und Zahlung
Die Vergütung wird in Euro vereinbart. Angebote an Verbraucher weisen den Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller vorab bestimmbaren obligatorischen Kosten aus. Bei Angeboten an Unternehmer werden Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausdrücklich als solche bezeichnet. Reise-, Transport-, Fremdleistungs- und sonstige Nebenkosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen oder, soweit noch nicht berechenbar, mit ihrer Berechnungsgrundlage vereinbart. Nachträgliche Zusatzkosten erfordern eine Vereinbarung. Sofern keine andere Zahlungsregelung vereinbart ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu zahlen, frühestens jedoch mit Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit. Bei Werkleistungen setzt die Fälligkeit der Schlusszahlung grundsätzlich die Abnahme voraus. Bei Unternehmern wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Vergütung fällig, zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch vor Leistungsbeginn, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Solange eine fällige Anzahlung nicht geleistet ist, ist getpixelig nicht verpflichtet, mit der Leistung zu beginnen. Mit Verbrauchern werden Anzahlungen nur individuell im Angebot vereinbart. Das gesetzliche Recht auf Abschlagszahlungen nach § 632a BGB bleibt unberührt; für Installationsleistungen gilt ergänzend Ziffer 14. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Mahnkosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
7. Termine und Einsatzzeiten
Verbindliche Termine und Einsatzzeiten werden im Auftrag festgehalten. Der Kunde informiert getpixelig unverzüglich über Änderungen im Veranstaltungsablauf. Verlängerte Einsatzzeiten und zusätzliche Leistungen werden nur nach Abstimmung ausgeführt und nach vereinbarten Sätzen berechnet. Kann ein Termin wegen eines von getpixelig zu vertretenden Umstands nicht eingehalten werden, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden bestehen.
8. Sicherheit am Veranstaltungsort
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Sicherheitsvorschriften. Der Kunde bleibt für die Veranstalterpflichten verantwortlich, soweit er Veranstalter ist und einzelne Aufgaben nicht ausdrücklich von getpixelig übernommen wurden. getpixelig trägt die Verantwortung für die eigenen vertraglich übernommenen Aufgaben. Bei einer konkreten Gefahr für Personen oder Sachen darf getpixelig die betroffenen Arbeiten unterbrechen oder ihre Aufnahme verweigern. Der Kunde wird unverzüglich über Anlass und, soweit möglich, erforderliche Abhilfemaßnahmen informiert. Die Leistung wird fortgesetzt, sobald dies sicher und zumutbar möglich ist. Ein Abbruch erfolgt nur, soweit eine sichere Fortsetzung nicht möglich oder unzumutbar ist. Vergütungs-, Kündigungs- und Schadensersatzfolgen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; eine Unterbrechung begründet keinen pauschalen Anspruch auf die volle Vergütung.
9. Außergewöhnliche Leistungshindernisse
Unvorhersehbare, nicht zu vertretende Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, etwa behördliche Verbote oder extreme Unwetter, werden der anderen Partei unverzüglich mitgeteilt. Beide Parteien prüfen zumutbare Anpassungen, insbesondere einen Ersatztermin. Ein solches Ereignis führt nicht automatisch zu einer Stornopauschale. Ob Leistungen nachzuholen sind, Vergütung entfällt oder ein Rücktritt beziehungsweise eine Kündigung möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, soweit kein Anspruch auf Vergütung besteht.
10. Absage, Kündigung und Verschiebung
Der Kunde soll Absagen und Terminänderungswünsche möglichst früh in Textform mitteilen. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Bei Werkverträgen kann der Kunde den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes nach § 648 BGB kündigen. Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs beziehungsweise böswillig unterlassenen Erwerbs. Ein höherer oder geringerer gesetzlicher Vergütungsanspruch kann nachgewiesen werden. Für Dienstverträge gelten die gesetzlichen Kündigungsregeln. Eine zusätzliche vertragliche Stornopauschale wird durch diese AGB nicht eingeführt. Fremdkosten werden nicht unabhängig von der Rechtslage pauschal vollständig berechnet. Eine Terminverschiebung erfordert eine Vereinbarung über Verfügbarkeit und gegebenenfalls entstehende Mehrkosten. Bereits erbrachte Leistungen und geleistete Zahlungen werden bei einem vereinbarten Ersatztermin entsprechend der Vereinbarung berücksichtigt.
11. Abnahme und Mängelrechte
Soweit ein bestimmtes Werk geschuldet ist, etwa eine fertige Medienproduktion oder ein vereinbartes technisches Arbeitsergebnis, richtet sich die Abnahme nach § 640 BGB. Reine Dienstleistungen bedürfen keiner Abnahme. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel zeitnah mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mitzuteilen, damit getpixelig Abhilfe schaffen kann. Diese Bitte begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist für Mängelrechte. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. Eine Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist; die Bedeutung eines festen Veranstaltungstermins ist dabei zu berücksichtigen. Es gilt keine pauschale achtwöchige Nachbesserungsfrist und kein Ausschluss nach sieben Tagen. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
12. Haftung
getpixelig haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Gleiches gilt im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet getpixelig für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie verändern nicht die gesetzlichen Mängelrechte; für Schadensersatzansprüche gilt diese Haftungsregelung.
13. Technik und kundeneigene Materialien
Die von getpixelig eingesetzte Technik bleibt Eigentum des jeweiligen Eigentümers. Der Kunde darf sie nur nach ausdrücklicher Vereinbarung selbst bedienen oder Dritten überlassen. Für Schäden haftet er nach den gesetzlichen Voraussetzungen; eine verschuldensunabhängige Haftung wird nicht vereinbart. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Materialien muss die beauftragte Nutzung rechtlich zulässig sein. getpixelig weist auf erkennbare rechtliche oder technische Probleme hin. Die Verantwortung für eigene Leistungen bleibt bei getpixelig.
14. Installationsleistungen und Eigentumsvorbehalt
(1) Diese Ziffer gilt für die Planung, Lieferung und feste Installation von AV- und Medientechnik, etwa in Besprechungsräumen, Showrooms oder Veranstaltungsräumen. Geräte, Leistungsumfang, Termine sowie gegebenenfalls Inbetriebnahme und Einweisung ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Bei Unternehmern wird zu Beginn der Installationsarbeiten eine Abschlagszahlung von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig, soweit nicht bereits eine Anzahlung nach Ziffer 6 geleistet wurde. Mit Verbrauchern werden Zahlungen vor Beginn der Arbeiten nur individuell vereinbart.
(3) getpixelig ist berechtigt, während der Ausführung Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen nach Maßgabe des § 632a BGB zu verlangen, etwa nach Abschluss einzelner Räume oder Bauabschnitte. Die abgerechneten Leistungen werden nachvollziehbar aufgestellt. Die Schlusszahlung wird mit der Abnahme fällig.
(4) Gelieferte Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von getpixelig. Der Kunde darf sie bis dahin weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen und informiert getpixelig unverzüglich über Zugriffe Dritter, etwa Pfändungen. Werden Geräte durch den Einbau wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder Grundstücks, richtet sich der Eigentumsübergang nach den gesetzlichen Vorschriften; die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
(5) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 11. Herstellergarantien bleiben unberührt; getpixelig gibt die Garantieunterlagen an den Kunden weiter.
15. Foto-, Video- und sonstige kreative Leistungen
Diese Ziffer gilt nur, wenn entsprechende Leistungen beauftragt sind. Lieferumfang, Dateiformate, Bearbeitungen, Korrekturschleifen und Liefertermine ergeben sich aus dem Auftrag. Rohaufnahmen und offene Projektdateien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geliefert. Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der auf die betreffende Leistung entfallenden Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte. Eine abweichende vorläufige Nutzung kann vereinbart werden. Umfang, Nutzungsarten, Dauer, Gebiet und etwaige Exklusivität sollen im Angebot konkret beschrieben werden. Fehlt eine ausdrückliche Festlegung, werden einfache Nutzungsrechte in dem für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Umfang eingeräumt. Drittanbieterinhalte, etwa Musik oder Stockmaterial, unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen; wesentliche Nutzungsbeschränkungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Notwendige Einwilligungen und sonstige Rechtsgrundlagen für Aufnahmen und deren Veröffentlichung werden vorab abgestimmt. Die Verantwortlichkeiten richten sich nach den tatsächlichen Aufgaben und dem geltenden Recht. Rechte abgebildeter Personen bleiben unberührt.
16. Referenznutzung, Vertraulichkeit und Datenschutz
getpixelig verwendet Kundenlogos, Aufnahmen, Projektergebnisse oder Veranstaltungsdetails für eigene Werbung und Referenzen nur nach einer gesonderten ausdrücklichen Freigabe des Kunden und unter Beachtung erforderlicher Rechte und Rechtsgrundlagen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die Freigabe des Kunden ersetzt keine erforderliche Einwilligung abgebildeter Personen. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird vor Beginn eine erforderliche Vereinbarung geschlossen.
17. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit es besteht, erhalten sie vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Ein gewünschter Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist wird gesondert und nach den gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt die erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen nicht. Ein festes Veranstaltungsdatum schließt ein Widerrufsrecht nicht ohne Prüfung des konkreten Vertrags aus. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind auch unter getpixelig.de/widerrufsbelehrung abrufbar.
18. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats anwendbar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Regelungen. Individuelle Vereinbarungen haben auch dann Vorrang, wenn sie nicht in Textform geschlossen wurden. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen; insbesondere tritt grundsätzlich die gesetzliche Regelung an ihre Stelle.
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